ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Firma

Sicherheitstechnisches Zentrum
Friedrich Waldhart

Polling 223, 6404 Polling

 

  1. Allgemeines, Geltung und Anwendung

1.1 Die Firma Friedrich Waldhart erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen Friedrich Waldhart und dem Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“ genannt), selbst wenn nicht ausdrücklich auf diese Bezug genommen wird.

1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Auftraggeber sind nur wirksam, wenn sie von Friedrich Waldhart schriftlich bestätigt werden.

1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Auftraggebers widerspricht Friedrich Waldhart ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Auftraggebers durch Friedrich Waldhart bedarf es nicht.

1.4 Änderungen der AGB werden dem Auftraggeber bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Auftraggeber den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht.

1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.6 Auf Rechtsbeziehungen findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung. Der Gerichtsstand ist in jedem Fall Innsbruck.

 

  1. Auftragserteilung

2.1 Angebote von Friedrich Waldhart sind freibleibend und unverbindlich. Erst durch fristgerechte Auftragsbestätigung (in der Regel bis längstens 14 Tage nach Angebotserstellung) durch den Auftraggeber werden Angebote verbindlich. Eine Auftragsbestätigung kann per E-Mail, per Post oder (in Ausnahmefällen) auch mündlich erfolgen.

 

  1. Leistung / Lieferung

3.1. Der Umfang der Leistung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragserteilung. 

3.2 Die mit der Leistungserbringung verbundene Datenverarbeitung findet in der Regel in den Geschäftsräumlichkeiten von Friedrich Waldhart statt und wird dem Auftraggeber anschließend entweder persönlich übergeben oder digital übermittelt. Falls vom Auftraggeber die Lieferung in digitaler Form gewünscht wird, kann dies per Mail wie auch als Speicherung in einer Cloud, etc. erfolgen. Der Auftraggeber hat Friedrich Waldhart die gewünschte Art und Weise ausdrücklich mitzuteilen und etwaige notwendige Zugangsdaten bereit zu stellen.
Sollte eine Lieferung per Post oder digital vereinbart werden, trägt der Auftraggeber das damit verbundene Risiko. Bei Postsendungen gehen Porto und Verpackung zu Lasten des Auftraggebers.

3.3 Ist das Lieferdatum ein wesentlicher Bestandteil des Auftrages, so hat der Auftraggeber dies im Vorhinein ausdrücklich bekannt zu geben und das Angebot darauf zu überprüfen, ob die vereinbarten Fristen der zu erbringende Leistungen und Lieferungen in diesem korrekt angeführt sind. Sollte dies nicht der Fall sein, sind ausschließlich schriftliche Ergänzungen verbindlich.

3.4 Sollten die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen nach Abschluss des Auftrages bei Friedrich Waldhart verbleiben, hat Friedrich Waldhart keine Verpflichtung zur Aufbewahrung oder sonstigem Umgang damit.

3.6 Macht der Auftraggeber von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch, so hat er Friedrich Waldhart der bis zum Rücktritt entstandenen Aufwendungen zu ersetzen. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, davon ausgenommen sind vorsätzlich oder groß fahrlässig verschuldete Schäden.

 

  1. Verwendung Dritter

4.1 Friedrich Waldhart ist nach freiem Ermessen berechtigt sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag Dritter zu bedienen. Sollte Friedrich Waldhart von diesem Recht Gebrauch machen, entsteht dadurch kein Vertragsverhältnis zwischen beauftragten Dritten und dem Auftraggeber. Folgegeschäfte zwischen dem Auftraggeber und Dritter sind Friedrich Waldhart in jedem Fall unverzüglich bekannt zu geben und sind provisionspflichtig.

 

  1. Höhere Gewalt

5.1 Höhere Gewalt berechtigt sowohl Friedrich Waldhart als auch den Auftraggeber vom Vertrag zurückzutreten, der jeweils andere Vertragspartner ist allerdings unverzüglich zu benachrichtigen. Der Auftraggeber hat jedoch Friedrich Waldhart Ersatz für bereits getätigte Aufwendungen bzw. Leistungen zu erstatten.

5.2 Als höhere Gewalt ist insbesondere der Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse bzw. außergewöhnlicher Umstände (z. B. Betriebsunterbrechung, usw.) anzusehen, die nachweislich die Möglichkeit zur fristgerechten Auftragserbringung, entscheidend beeinträchtigen.

 

  1. Haftungsausschluss, Gewährleistung, Schadenersatz

6.1. Sämtliche Mängelrügen bezugnehmend auf die Qualität der geleisteten Arbeit sind bis spätestens zwei Wochen nach Lieferung geltend zu machen. Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden.

6.2. Der Auftraggeber hat Friedrich Waldhart die Gelegenheit zur Mängelbeseitigung zu gewähren mit einer angemessene Frist zur Nachholung. Verweigert der Auftraggeber dies, so ist Friedrich Waldhart von der Mängelhaftung befreit. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist behoben, so hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Preisminderung.

6.3 Sollte Friedrich Waldhart die angemessene Nachfrist verstreichen lassen, ohne den Mangel zu beheben, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten bzw. Preisminderung verlangen. Bei unwesentlichen Mängeln besteht weder ein Rücktritts- noch ein Minderungsrecht, über Kulanzleistungen kann jedoch verhandelt werden.

6.4 Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen oder zur Aufrechnung.

6.5 Für die Leistungserbringung die auf Basis von schwer lesbaren, unleserlichen bzw. unverständlichen Vorlagen und für unleserliche Namen und Zahlen in jeglichen Dokumenten erfolgt, übernimmt Friedrich Waldhart keinerlei Haftung. In solchen Fällen wird dem Auftraggeber empfohlen, die Schreibweise von Namen, Eigenbezeichnungen, etc. auf einem gesonderten Blatt in maschinenschriftlicher Blockschrift vorzunehmen.

6.6 Dateneingaben erfolgen nur nach Vorlage. Für die Eingabe wie auch für die Umrechnung von Zahlen, Maßen, Währungen und dergleichen wird keine Haftung übernommen.

6.7 Wie bereits in Punkt 3.2 beschrieben, wird für Übermittlungen mittels elektronischem Datentransfer (wie E-Mail, usw.) keine Haftung für dabei entstehende Mängel übernommen, auch nicht für Virusübertragungen, Verletzungen der Geheimhaltungspflichten, etc.

6.8 Für Übermittlungsfehler aufgrund von Missverständnissen zwischen Personen, die Informationen geben oder empfangen in Bezug auf den Inhalt dieser Informationen und jegliche Verzögerungen bei der Übermittlung von Mitteilungen infolge des Verschuldens der Post oder sonstiger Übermittlungsstellen, auf die Friedrich Waldhart keinen Einfluss hat, besteht keine Haftung.

6.9 Alle Schadenersatzansprüche gegen Friedrich Waldhart sind, sofern nicht gesetzlich anderes zwingend vorgeschrieben, mit der doppelten Höhe des Rechnungsbetrages (netto) begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden besteht nicht.

 

  1. Zahlung, Preise

7.1. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, hat die Zahlung sofort nach Leistungserbringung bzw. bei Übergabe der durchgeführten Arbeiten zu erfolgen bzw. sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug. Etwaige Überweisungsgebühren, Druckkosten, Anfahrtspauschalen sowie Porto und Verpackung gehen zu Lasten des Auftraggebers.

7.2. Friedrich Waldhart behält sich vor, auf eine Vorauszahlung zu bestehen. Die Höhe der Vorauszahlung wird in solch einem Fall im Angebot angeführt.

7.3. Wird für die Übergabe einer bereits erbrachten Leistung ein fixer Termin vereinbart und wird dieser vom Auftraggeber nicht eingehalten, so tritt mit diesem Tag dennoch die Zahlungspflicht für den Auftraggeber ein. Im Fall von fix gebuchten Tagen die vom Auftraggeber aus welchen Gründen auch immer abgesagt werden, behält Friedrich Waldhart sich vor, dem Auftraggeber eine Ausfallentschädigung zu verrechnen.

7.4 Die Rechnungsbeträge, sowie vereinbarte Vorauszahlungen und Nebenkosten können bar oder per Überweisung an Friedrich Waldhart gezahlt werden.

7.5 Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn Friedrich Waldhart verlustfrei über den geschuldeten Betrag verfügen kann.

7.6 Im Falle von eintretendem Zahlungsverzug (kein Zahlungseingang bis 14 Tage nach Rechnungslegung) werden Mahngebühren verrechnet. Die erste Mahnung erfolgt mit Mahngebühren der Stufe I (10 % des geschuldeten Betrages) mit einer Zahlungsfrist von 14 Tagen. Nach Ablauf dieser Frist erfolgt die zweite (eingeschriebene) Mahnung mit Mahngebühren der Stufe II (15 % des geschuldeten Betrages), zahlbar innerhalb von 14 Tagen. Nach nochmaligem Verstreichen der Frist wird der Rechtsweg beschritten. Friedrich Waldhart ist im Falle von Zahlungsverzug berechtigt, beigestellte Auftragsunterlagen zurückzubehalten.

7.7 Friedrich Waldhart ist berechtigt, bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen durch den Auftraggeber, die Arbeit so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde. Durch die Einstellung der Arbeit erwachsen einerseits dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird Friedrich Waldhart in ihren Rechten in keiner Weise präjudiziert.

7.8 Die Preise bestimmen sich nach den Tarifen von Friedrich Waldhart. Preisänderungen, technische Änderungen, Irrtümer und Druckfehler sind vorbehalten.

 

  1. Verschwiegenheitspflicht, Datenschutz

8.1. Friedrich Waldhart, wie auch beauftragte Dritte, sind zur Verschwiegenheit und zur Geheimhaltung des Auftragsinhaltes (z. B. Textinhalte, Firmengeheimnisse, etc.) verpflichtet.

8.2 Der Auftraggeber stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, etc. zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden.
Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail oder Brief an die im Kopf der AGB angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.
Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden von Friedrich Waldhart mittels einer EDV-Anlage verarbeitet und gespeichert. Persönliche Daten sowie Geschäftsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

 

Polling, im September 2020